Die Übertragung wurde im Amtsblatt des Landkreises Aichach-Friedberg vom 01.03.2022, 77. Jahrgang, Nr. 3 bekannt gemacht. Dieses ist auf unserer Homepage unter Bekanntmachungen, Bekanntmachung Amtsblätter oder unten im Downloadbereich einzusehen.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Angelegenheiten im Standesamt ab 01.04.2022 beim Standesamt in Aichach durchgeführt werden müssen.
Eheschließungen können allerdings weiterhin in Inchenhofen erfolgen. Die Anmeldung zur Eheschließung muss jedoch das Standesamt in Aichach vornehmen.