Abgabefrist der Grundsteuererklärungen verlängert

Zum 30. April 2023 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer (Stichtag 1. Januar 2022) von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben.

Steuerbürger

 

Im Downloadbereich finden Sie Tipps und Links zur Abgabe der Grundsteuererklärungen sowie Informationen, wie das Verfahren abläuft und was die Neuregelungen für Grundstückseigentümer bedeuten.

 

Die Vordrucke in Papierform können weiterhin im Rathaus Inchenhofen abgeholt werden.

 

 

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